Entscheidungsorientierte familienpsychologische Gutachten
Als erfahrene und qualifizierte Sachverständige im familienrechtlichen Bereich erstelle ich für Gerichte Gutachten zu folgenden Fragestellungen
- Sorge- und Umgangsrecht (§§ 1671, 1696, 1684 BGB)
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB)
- Erziehungsfähigkeit
- Elternteile mit psychischen Störungen, dissozialen Strukturen und Suchterkrankungen
In meiner Gutachtertätigkeit orientiere ich mich an den Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Qualitätsstandards für psychologisch diagnostische Gutachten“ im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Psychologie DGPs. Zudem nehme ich regelmäßig an zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen der föderativen Weiterbildung zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie (BDP / DGPs) teil. Die Qualität meiner Gutachten wird durch die regelmäßige Teilnahme an fachlich geleiteten Supervisionen, Intervisionen sowie fallübergreifendem kollegialen Austausch gesichert.
Als Gutachterin erhalte ich vom Gericht eine Fragestellung, die in einem Beschluss festgelegt ist. Das Gericht lässt begutachten, ob z.B. der Aufenthalt des Kindes im Familiensystem dem Kindeswohl entspricht oder ob Eingriffe in die elterliche Sorge notwendig sind. Die Begutachtung bereitet eine Entscheidung des Familiengerichts vor.
Am Schluss der Begutachtung entsteht das schriftliche Sachverständigengutachten. Alle Beteiligten des Verfahrens erhalten das Gutachten zu Stellungnahme und anschließend wird in der Gerichtsverhandlung das Gutachten thematisiert.
Lösungsorientierte Begutachtung
Wenn ich als Sachverständige vom Gericht einen lösungsorientierten Auftrag erhalte, geht es um das Ziel der Einigung mit den Eltern. Mit meiner fachlichen Kompetenz, meiner Berufserfahrung, meinen empathischen und gesprächspsychologischen Fähigkeiten arbeite ich mit den Eltern konfliktschlichtend und unterstützend. Ich baue ein Vertrauensverhältnis mit den Beteiligten auf, um gemeinsame Lösungen im Trennungs- und Scheidungsprozess zu erarbeiten. Damit wird den betroffenen Kindern eine konstruktive Bewältigung der elterlichen Trennung ermöglicht und Schädigungen der kindlichen Psyche und Entwicklung können abgewendet werden.
Für mich als Sachverständige im Familienkonflikt nach Trennung / Scheidung besteht nicht das oberste Ziel in einer diagnostischen Sachverständigentätigkeit - Entscheidungshilfe für das Gericht mit entsprechenden Urteilen über die Erziehungsfähigkeit bzw. Unfähigkeit der Eltern abzugeben. Vielmehr geht es mir darum, dem Kind/den Kindern zu helfen und die Kinder- und Elternrechte zu stärken. Für betroffen Eltern und Kinder ist die Vorgehensweise der klassischen Begutachtung wenig hilfreich, vielmehr werden Ängste geschürt, dass man Defizite vom Gutachter bescheinigt bekommt. Das wiederum führt dazu, während des Prozesses der Begutachtung Probleme und Schwächen zu verdecken, um einen möglichst positiven Eindruck zu vermitteln.
Referenzen
Von folgenden Gerichten werde ich regelmäßig als Sachverständige bestellt:
Amtsgericht Apolda | Amtsgericht Ilmenau | Amtsgericht Sondershausen |
Amtsgericht Arnstadt | Amtsgericht Meiningen | Amtsgericht Sonneberg |
Amtsgericht Erfurt | Amtsgericht Mühlhausen | Amtsgericht Sömmerda |
Amtsgericht Eisenach | Amtsgericht Pößneck | Amtsgericht Weimar |
Amtsgericht Gotha | Amtsgericht Rudolstadt | |
Amtsgericht Hildburghausen | Amtsgericht Sangerhausen | Thüringer Oberlandesgericht |